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Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und
der tatsächlich anfallenden Zahnarztkosten.
Vor allem im Bereich Zahnersatz deckt die gesetzliche
Krankenversicherung die Kosten oft nur zu einem geringen Teil ab.
Dies betrifft z.B. Kronen, Brücken,
Implantate (sowie Knochenaufbau), Keramikverblendungen und Prothesen.
Auch die Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlung) oder Kunststoff-Füllungen außerhalb des Frontbereiches, werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur zum Teil übernommen.
Für welche Personen ist sie sinnvoll?
Jeder, der sich vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt schützen möchte, sollte sich für eine Zahnzusatzversicherung
entscheiden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur einen geringen Teil der
Kosten und so kommt es schnell zu einer hohen Zuzahlung beim Zahnarzt. Durch eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung
werden die Restkosten zum Teil sogar bis zu 100% abgedeckt. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um
aus über 170 Tarifen die für Sie optimale Zahnzusatzversicherung zu finden.
Ich habe gute Zähne. Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung trotzdem?
Auch für Menschen, die sehr gute und gesunde Zähne haben, ist eine Zusatzversicherung sinnvoll. Mit zunehmendem
Alter nimmt die Widerstandsfähigkeit der Zähne ab und es tauchen die ersten Probleme auf. Und Fakt ist
leider: Zahnersatz ist sehr teuer.
In jungen Jahren werden Sie bei einigen Zahntarifen, die Altersrückstellungen
bilden, mit einem festen Beitrag eingestuft, der altersbedingt nicht ansteigt.
Somit können Sie sich
bereits heute einen günstigen Tarif sichern und beugen so vor, dass Sie im Alter einen hohen Beitrag
für Ihre Zahnzusatzversicherung zahlen müssen. Es macht also einen Unterschied, ob Sie eine Zahnzusatzversicherung
mit einem Alter von 20 oder mit 40 Jahren abschließen. Je älter Sie sind, umso teurer werden Sie eingestuft.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zahnprophylaxe. Das bedeutet, es wird auch Personen, die einen guten
Zahnzustand haben empfohlen, mindestens einmal im Jahr zur professionellen Zahnreinigung zu gehen. Diese
wird allerdings häufig nicht oder nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt. Auch hierfür
können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung nutzen – sofern diese Leistungen für Prophylaxe beinhaltet.
Warum nicht erst bei Beschwerden abschließen?
Sobald bereits Beschwerden vorhanden sind und Ihnen der Zahnarzt eine Behandlung angeraten hat bzw. eine Behandlung bereits beabsichtigt oder geplant ist, erhalten Sie keinerlei Erstattung mehr von einer Zahnzusatzversicherung. Zahnschäden, die also bereits vor Vertragsabschluss aufgetreten sind, sind nicht mitversichert und Sie erhalten hierfür auch keine Leistung von der Versicherung. Erst für neue „Schäden“, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, ist Ihnen für die Zukunft eine Leistung garantiert. Einzige Ausnahme ist der Tarif „ERGO Direkt ZEZ – Zahnersatz Sofort“. Diesen Tarif können Sie auch dann noch abschließen, wenn es quasi schon „zu spät“ ist und eine Behandlung bereits angeraten oder geplant ist. Allerdings verdoppelt dieser Tarif nur die Leistung, die Sie auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten.
Ein einfaches Rechenbeispiel:
Die Behandlungskosten belaufen sich auf insgesamt 2.000 Euro. Ihre gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich mit 500 Euro an den Kosten. In diesem Fall leistet der Tarif „Zahnersatz Sofort“ ebenfalls 500 Euro. Somit müssen Sie die Restkosten in Höhe von 1.000 Euro selbst tragen. Viel besser ist es daher, dass Sie bereits frühzeitig – solange keine „Schäden“ an Ihren Zähnen vorhanden sind – eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die 70%, 90% oder sogar 100% der Kosten übernimmt. Wissenswert ist zudem, dass alle am Markt verfügbaren Zahntarife in den ersten Jahren nur eine begrenzte Leistung erbringen. Die vollen vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. für Zahnersatz) werden erst dann erbracht, wenn die Versicherung bereits eine gewisse Zeit lang gelaufen ist. Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung deshalb nicht erst dann ab, wenn sich eine Behandlung anbahnt, sondern bereits viel früher, damit Sie im Leistungsfall von der vollen Leistung profitieren und Ihre Zahnzusatzversicherung somit optimal nutzen können.
Ich habe Angst vorm Zahnarzt – ist eine Versicherung trotzdem sinnvoll?
Ja, in der Tat. Einige Zahntarife übernehmen sogar Kosten für eine Behandlung unter Hypnose beim Zahnarzt.
Derartige Kosten werden i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entscheiden Sie sich
daher für einen Zahntarif, der auch eine Leistung für Hypnose beinhaltet, damit Ihr Zahnarztbesuch ganz
entspannt verläuft. Nutzen Sie hierzu unseren Vergleichsrechner und wählen Sie die Filteroption „Hypnose“.
Unser Rechner zeigt Ihnen dann die entsprechenden Tarife an.
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns
an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl.
Wie finde ich die beste Zahnzusatzversicherung mit dem Vergleichsrechner?
Unser Vergleichsrechner beinhaltet über 170 aktuelle, am Markt verfügbare Zahntarife. Wir bieten Ihnen im
Rechner eine Vielzahl an Filteroptionen an, sodass Ihnen maßgeschneiderte Tarife angezeigt werden, die
Ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Darunter gibt es Tarife, die lediglich für Zahnersatz (z.B. Kronen,
Implantate), Zahnbehandlungen (z.B. hochwertige Kunststofffüllungen) oder Zahnprophylaxe (z.B. die professionelle
Zahnreinigung) leisten aber auch Komplettlösungen, die alle Leistungen abdecken.
Zudem können Sie
die Tarife nach aufsteigendem Preis sortiert anzeigen lassen, um nicht nur die beste, sondern gleichzeitig
auch die günstigste Zahnzusatzversicherung zu finden. Sollten Sie Fragen zur Nutzung unseres Vergleichsrechners
haben oder eine Beratung wünschen, rufen Sie uns einfach an unter 08504/ 955 61 61. Wir stehen Ihnen
jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite und stellen im Gespräch das für Sie individuell passende Angebot
zusammen. Ganz einfach und unkompliziert.