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Lohnt sich ein Bonusheft?
Niemand muss ein Bonusheft führen, aber jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch darauf. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Denn i.d.R. werden nur 50% der Kosten von Zahnbehandlungen übernommen, die in der gesetzlichen Regelversorgung vorgesehen sind.
Verfügen Sie über ein Bonusheft und wurde dieses über einen Zeitraum von fünf Jahren vollständig geführt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 60% der Kosten. Vollständig geführt bedeutet, dass Sie jedes Jahr (z.B. im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung) einen Stempel vom Zahnarzt erhalten haben. Kinder und Jugendliche müssen innerhalb von einem Jahr sogar zwei Stempel (also je ein Stempel pro Halbjahr) vorweisen können. Haben Sie das Bonusheft zehn Jahre oder länger vollständig geführt, werden sogar 65% der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Bei einer aufwendigen Zahnbehandlung können jedoch auch diese 65% Erstattung nicht ausreichen.

Zudem wird der Festzuschuss nur dann gewährt, wenn es sich um die gesetzliche Regelversorgung handelt. Implantate, Inlays oder hochwertige Füllungen sieht diese allerdings nicht vor. Muss beispielsweise ein maroder Zahn überkront werden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten für eine Metallkrone (=Regelversorgung). Wünschen Sie aber eine Krone aus hochwertigerem Material (z.B. Keramik), steigen die Kosten stark an.
Der Zuschuss Krankenkasse beträgt dann nicht mehr 50%, 60% oder 65%, sondern effektiv gesehen meist nur noch unter 20% der Gesamtkosten. Somit müssen Sie den größten Teil der Kosten selbst tragen. Es sei denn, Sie haben eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung, die die verbleibenden Kosten im Idealfall komplett übernimmt.