Spezialtarife für Kinder – wenn es um die Kostenübernahme für Zahnspangen geht

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden bei Kindern nur dann übernommen, wenn die Korrektur einer Zahn- oder Kieferfehlstellung medizinisch notwendig bzw. vom Zahnarzt dringend angeraten wird.

Hierbei wird zwischen fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) unterschieden. Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen bei den KIG-Stufen 3-5 eine Leistung. Dabei stellt die Stufe KIG 5 die am stärksten ausgeprägte Form der Zahn- oder Kieferfehlstellung dar. Aber selbst dann werden vorerst nur 80% der Kosten von der Krankenkasse erstattet. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Behandlung müssen die restlichen 20% von den Eltern selbst getragen werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung wird dieser Eigenanteil von der Krankenkasse rückwirkend erstattet.

Da man für sein Kind selbstverständlich das beste an Versorgung möchte, weicht man zudem häufig von der „Billigvariante“ der Regelversorgung ab und nutzt die zahnmedizinischen Fortschritte, um eine Zahnkorrektur durchführen zu lassen. Beispielsweise kommen dann Behandlungen mit speziellen Brackets, farblosen Bögen, oder anderen Spezialleistungen zum Einsatz. Die Kosten dafür müssen Sie jedoch zu 100% selbst tragen, weil die gesetzliche Krankenkasse hierfür keinerlei Notwendigkeit anerkennt. Schnell kommen dadurch sehr hohe private Kosten auf Sie zu. Diese können sich leicht zwischen 1.000,- Euro bis 5.000,- Euro bewegen.

Freigestellte Zahnspangen auf weißem Hintergrund
© Bildagentur PantherMedia / terra

Um diesem Szenario aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir dringend den rechtzeitigen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall, dass die Zusatzversicherung bereits abgeschlossen sein muss, bevor irgendwelche Anzeichen aufkommen, dass in der Zukunft eine Zahnspange bei Ihrem Kind nötig sein wird. Bahnt sich bereits eine Zahnfehlstellung an bzw. hat der Zahnarzt schon eine Zahnfehlstellung diagnostiziert und dementsprechend auch eine Zahnspange angeraten, ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu spät. Für die Versicherung ist zu diesem Zeitpunkt der „Leistungsfall“ bereits eingetreten und somit können auch keine Kosten mehr übernommen werden.

Aus diesem Grund raten wir schon ab dem 2. oder 3. Lebensjahr zum Abschluss, bevor die regelmäßigen Kontrolltermine beim Zahnarzt beginnen. Achten Sie bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung dringend darauf, ob der Tarif alle KIG-Stufen abdeckt (auch KIG 1 + KIG 2) und ob die Leistungen für Kieferorthopädie begrenzt sind.
Auch die Stufen KIG 1 und KIG 2 sollten in einem guten Zahntarif definitiv enthalten sein, da die gesetzliche Krankenkasse hierfür überhaupt keine Leistung vorsieht. Bei diesem Stufen liegt i.d.R. keine medizinische Notwendigkeit für eine Korrektur vor, sondern es handelt sich lediglich um eine Korrektur aus ästhetischen Gründen.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um den optimalen Zahntarif für Ihr Kind zu finden, indem Sie ein Häkchen bei der Filteroption „für Kinder empfohlen“ setzen. Unser Rechner zeigt Ihnen dann alle Zahntarife an, die besonders gute Leistungen im Bereich Kieferorthopädie für Kinder bieten.